AGB
OStudio Fotostudio AGB-Stand: 29.07.2023
Christian-Pleß-Str. 11-13
63069 Offenbach am Main
Allgemeine Geschäftsbedingungen: OStudio Fotostudio
1.1. Das Mietfotostudio von OStudio (im Folgenden Mietstudio genannt) arbeitet ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle vom OStudio Fotostudio durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen.
1.1.1 Das Mietstudio besteht aus den Studio A, Studio B und Studio C. Die Walk-in Dusche gilt als separate Bereich des Mietstudios B und wird nach der Absprache mit dem Verwaltung auch vermietet. Die Mietstudio B und C stehen auch zusammen als eine gemeinschaftliche Mietstudio zur Miete nach Absprache zur Verfügung.
1.2. Erteilte Optionen müssen schriftlich (Brief, E-Mail) bestätigt werden. Sollte eine zweite Anfrage für den gleichen Zeitraum eingehen, hat die Erstanfrage innerhalb von 24 Stunden die Möglichkeit das Studio fest zu buchen. Geschieht dies nicht, hat die erste schriftlich vorliegende Festbuchung Vorrang.
1.3. Abweichende Bedingungen des Mieters erlangen keine Gültigkeit. Ein ausdrücklichen Widerspruchs seitens des Vermieters bedarf es insoweit nicht.
1.5. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch schriftliche Auftragserteilung des Mieters und Zahlung des vollständigen Mietpreises gemäß den in Punkt VIII aufgeführten Rechnungs- und Zahlungsbedingungen.
1.8. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Schriftform.
1.9. Das Fotostudio arbeitet von Montag bis Sonntag, 08.00 bis 23.00 Uhr.
1.10. Das Fotografieren unter Beteiligung von Tieren erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der Studioverwaltung / Vermieters.
1.11. Die Verwendung von Spezialeffekten (Rauch, Flüssigkeit, Seifenblasen, Konfetti usw.) am Set erfordert die vorherige Genehmigung der Studioverwaltung / Vermieters.
1.12. Studioarbeiten sind nur mit sauberen, ausziehbaren Schuhen möglich. Denken Sie daran, die Modelle vor sauberen Schuhen zu warnen und die Schuhe für Kinder zu wechseln.
1.13. Wenn Sie aus dem Auto steigen, gelten Ihre Schuhe nicht als sauber!
1.14. Wenn Sie sich weigern, Ihre Schuhe zu wechseln, wird Ihnen möglicherweise der Zugang zum Mietstudio am Eingang verweigert.
1.15. Im Mietstudio ist es verboten:
- die Benutzung des offenen Feuers;
- Rauchen und Trinken von alkoholischen Getränken (Rauchen in der Halle ist nur zum Zwecke der Erstellung eines Bühnenbildes des Modells möglich und muss zuvor mit der Verwaltung vereinbart werden);
- Betreten die Räume des Studios B ohne Vereinbarung mit der Verwaltung / Vermieters
- Aufnahmen im Studio B während der Pause,
- das Eigentum des Mietstudios außerhalb seiner Grenzen herauszunehmen;
- das Eigentum des Mietstudios beschädigen;
- die öffentliche Ordnung und den Seelenfrieden anderer Mieter und Besucher stören;
- die Arbeit des Studiopersonals stören;
- im Mietstudio in einem Zustand der Alkohol- oder Drogenvergiftung sein;
- die Änderung des Hintergrunds, die Erweiterung / Reduzierung, die Änderung von Anhängen für Flashes und andere Geräte. Diese Arbeiten werden nur vom Administrator durchgeführt! Selbstveränderung ist verboten!
- das Cyclorama / Hohkehler darf nur in weichen Hausschuhen betreten werden. Mit dem schmutzigen Schuhen ist verboten auf den Hohkehler zu gehen!
1.16. Die Studioverwaltung / Vermieter behält sich das Recht vor, Personen, die diese Regeln nicht einhalten, nicht in das Mietstudio aufzunehmen und aus dem Mietstudio zu entfernen.
1.17. Eine Toilette steht allen Mietern zur Verfügung. Die Duschkabine steht nach Aufrage zur Verfügung. Ein Erholungsgebiet für die Mietverhältnisse ab 4 Stunden steht allen Mietern und Besuchern zur Verfügung.
1.18. Aus Sicherheitsgründen wird die Videoüberwachung in den öffentlichen Bereichen der Mietstudio A , B und C durchgeführt. Videoaufnahmen werden bei Schäden an Geräten, Möbeln und Requisiten, Diebstahl und anderen erforderlichen Fällen angezeigt.
1.19. Die Studioverwaltung / Vermieter hat das Recht, die Anmietung ohne Angabe von Gründen vor oder während der Dreharbeiten zu verweigern.
1.20. Die Studioverwaltung / Vermieter bittet Sie, Ihre persönlichen Gegenstände nicht zu vergessen, um Ihre Kollegen nicht zu stören, und empfiehlt, sich im Voraus fertig zu machen.
1.21. Sie müssen pünktlich zum Shooting kommen, der Eintritt ins Mietstudio ist nicht im Voraus garantiert.
1.22. Der Mieter und andere Teilnehmer der Fotografie und Videoaufnahmen sind verpflichtet, alle Brandschutzvorschriften, Hygienestandards, Covid 19 Hygienemaßnahmen, Vorschriften für den Betrieb von Gebäuden, technische Ausrüstung, Vorschriften der öffentlichen Ordnung und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
1.23. Die Studioverwaltung / Vermieter ist nicht verantwortlich für verlorene oder unbeaufsichtigte Gegenstände.
1.24. Bei unangemessenem Verhalten, Unhöflichkeit, Verstoß gegen die Mietregeln, Alkoholvergiftung von Mietern und / oder Besuchern hat der Administrator / Vermieter das Recht, die Dreharbeiten zu unterbrechen, die vollständige Bezahlung der gebuchten Zeit zu verlangen und das Studio zu verlassen. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, ruft der Administrator sofort den Sicherheitsdienst und / oder die Polizei an.
1.25. Der Mieter ist für die Übermittlung des Inhalts dieser Regeln an alle Teilnehmer des Schießens verantwortlich und ist finanziell voll verantwortlich für die Handlungen aller Teilnehmer während der Aufnahme und im Falle der Nichteinhaltung der Regeln oder der Beschädigung von Eigentum verpflichtet Verluste auszugleichen.
1.26. Die Teilnahme von minderjährigen Models, unabhängig vom Geschlecht, an sexuellen oder erotischen Filmen ist im Mietstudio strengstens untersagt.
1.27. Pornografische Dreharbeiten sind im Mietstudio strengstens untersagt.
1.28. Für den Fall, dass nur ein Mietvertrag für Mietstudio abgeschlossen wird, werden alle Rechtsbeziehungen bezüglich der Organisation und des Ergebnisses der Aufnahmen von den Teilnehmern an der Aufnahme selbst geregelt.
1.29. Der Mieter soll bei der Buchung angeben, dass eine Umkleidekabine vor der Aufnahme gewünscht ist. Das Ankleidezimmer wird während der Arbeitszeit im Studio B für kostenlos zur Verfügung gestellt.
1.30. Die Studioverwaltung / Vermieter ist nicht verantwortlich für die jeweiligen Schaden, die den Mietern während der Mietzeit entstanden. Jeder Mieter sowie Besucher des Mietstudios ist verpflichtet eine Haftpflichtversichert haben.
II Inanspruchnahme der Räume und der technischen Einrichtungen
2.1. Das Mietstudio vermietet an den Mieter die im Angebot genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.
2.2 Die regulären Mietzeiten liegen in der Zeit Montag bis Freitag 08:00 bis 23:00 Uhr. Für Samstag wird ein Aufschlag in Höhe von 20% verlangt. Für Sonntag oder Feiertag wird einen Aufschlag in Höhe von 50% verlangt. Weitere begonnene Stunde werden Overtime-Preise gemäß der Preisliste erhoben.
Die Mietzeit ist möglich nur für eine Stunde zu verlängern!
2.3. Das Recht der Nutzung steht ausschließlich dem Mieter zu. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
2.4. Die vereinbarte Studiomiete richtet sich nach dem in der Nettopreisliste bzw. dem Angebot genannten Stunden- bzw. Tagessatz (inklusive Auf- und Abbau).
2.5. Die Studiomiete bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Raumes des gebuchten Mietstudios.
2.6. Die Benutzung von dem Equipment (frisch gefärbte Hohkehle, Hintergründe, Licht, Stative) sowie die Inanspruchnahme von sonstigen Serviceleistungen können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind in der Studiomiete nicht enthalten.
2.7. Der Mietpreis für die Nutzung des Rent-Equipments berechnet sich auf der Grundlage der Preisliste. Er gilt pro angefangenen Kalendertag ab Übergabe im Mietstudio. Der Preis pro Kalendertag ist auch dann voll umfänglich zu zahlen, wenn die tatsächliche Nutzung nicht der vollen Mietzeit entspricht. Die Geräte werden grundsätzlich nur für die Benutzung im Mietstudio vermietet.
In Anbetracht der hochwertigen Mietgeräte zahlt der Mieter eine Kaution in Höhe von 200 Euro in bar oder mit dem Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto. Diese wird vom Vermieter nach Rückerhalt der Geräte zurückerstattet, sofern die Geräte in einwandfreiem Zustand sind.
2.8. Von Dritten erbrachte Leistungen und Materialien werden gesondert mit diesen abgerechnet.
2.9. Der Mieter hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räumlichkeiten, der übernommenen Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang, so gilt die Ordnungsmäßigkeit als von ihm anerkannt.
2.10. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Mieter.
2.11. Die vom Mietstudio angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und eigenständig oder durch Dritte repariert werden.
2.12. Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Rechnung des Mieters aufgeräumt, gereinigt und in den ursprünglichen Zustand versetzt. Je nach Intensität der Raumnutzung behält sich das Mietstudio vor die Kosten der Reinigung (über die Endreinigungspauschale hinaus) dem Mieter weiter zu berechnen.
2.13. Der Mieter ist verantwortlich für die Entsorgung von allen von ihm (oder in seinem Auftrag) angelieferten Materialien (insbesondere Sperrmüll, Set-Aufbauten, Sondermüll etc.).
2.14. Leistungsort für alle vom Mietstudio zu erbringenden Leistungen ist deren Betriebsgelände in Offenbach.
III Inanspruchnahme von Arbeitskräften
3.1. Die Inanspruchnahme von natürlichen Dienstleistungen und von übernommenen Gegenständen des Mietstudios erfolgt nach Absprache.
IV Inanspruchnahme sonstiger Leistungen
4.1. Nebenkosten: in der Studiomiete sind Strom- und Wasserverbrauch enthalten.
4.2. Nebenkosten Netto in Euro
Heizung im Studio "A" (vom 1. Oktober bis zum 30. April) pro Tag 65,00 Euro (Netto)
Heizung im Studio "A" (vom 1. Oktober bis zum 30. April) halber Tag 32,50 Euro (Netto)
Heizung im Studio "B" und "C" (vom 1. Oktober bis zum 30. April) pro Tag 130,00 Euro (Netto)
Heizung im Studio "B" und "C" (vom 1. Oktober bis zum 30. April) halber Tag 65,00 Euro (Netto)
V Haftung des Auftraggebers und Versicherung
5.1. Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über.
5.2. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen. Ist durch Verursachung des Mieters das Mietstudio oder Geräte nicht weiter benutzbar, so haftet der Mieter für die aus dem Betrieb oder Ausfall resultierenden Kosten.
5.3. Der Mieter ist gegenüber dem Mietstudio für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
5.4. Während der Mietzeit notwendige Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Dieser hat während der Mietzeit auftretende Schäden dem Mietstudio unverzüglich an Studioverwaltung / Vermieter zu melden.
5.5. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl des Mietstudios entweder vom Mieter auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
5.6. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen einzustehen haben, ausreichend zu versichern, insbesondere das Haftpflichtrisiko gegenüber allen mitwirkenden Personen. Dem Vermieter ist der Abschluss entsprechender Versicherungen auf jederzeitiges Verlangen nachzuweisen.
VI Haftung des Vermieters
6.1. Der Mieter übernimmt das Mietstudio und die sonstigen studiotechnischen Einrichtungen, Geräte, Maschinen und dergleichen in dem Zustand, in dem sie sich bei der Übergabe befinden.
6.2. Der Vermieter haftet weder für Beschädigungen oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, noch für Personenschäden während des Aufenthalts in den Räumen bzw. auf dem Grundstück des Mietstudios.
6.3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Mieter oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art, entstehen.
6.4. Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
VII Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
7.1. Es gilt der vereinbarte Mietpreis. Ist kein Mietpreis vereinbart worden, bestimmt er sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Vermieters. Das Mietstudio arbeitet mit der Vorauszahlung.
7.2. Der Gesamtmietpreis ist zu Beginn der Anmietung zu entrichten. Die vollständige Miete für die Miete des Studios erfolgt vor Drehbeginn.
7.3. Der Mietpreis für Rent-Equipment ist ebenfalls zu Beginn der Anmietung zu entrichten. Werden die Geräte länger genutzt als zunächst vorgesehen oder entsteht während der Mietzeit der Bedarf nach Anmietung weiterer Gegenstände, so wird der Mietpreis für diese Fälle zum Mietenden fällig.
7.4. Nebenkosten und sonstige Zusatzleistungen werden in Gesamtpreis eingerechnet und sollen vor dem Beginn der Miete bezahlt werden.
7.5. Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich, nicht in der vereinbarten Form oder nicht vollständig, ist der Vermieter berechtigt, nach Ablauf einer von ihm anzusetzenden Nachfrist, vom Vertag zurückzutreten. Bis zum Ablauf der Nachfrist ist der Vermieter berechtigt, sämtliche vertragliche Leistung solange zu verweigern, bis alle Rückstände bezahlt sind. Für den Auftraggeber hieraus entstehende Schäden oder sonstige Nachteile übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
VIII Buchung
8.1. Das Mietstudio wird im Voraus in der offiziellen Webseite www.ostudio.space gebucht.
8.2. Die Mindestmietzeit im Mietstudio beträgt 2 (zwei) Stunden.
8.3. Wenn der Gesamtpreis nicht bezahlt wurde, wird die Buchung automatisch storniert.
IX Stornierung
9.1. Die Stornierung der Buchung wird schriftlich per E-Mail angenommen.
9.2. Wenn die Verspätung länger als 30 Minuten ist, soll diese per Telefonanruf an das Mietstudio mitgeteilt werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Mieter nicht zu den Dreharbeiten erschienen wird. Die Buchung wird storniert und die Kosten für die Buchung in voller Höhe abgerechnet.
9.2. Falls die Uhrzeit oder das Datum der Buchung verschieben wird (falls möglich), die Mietzeit in weniger als 72 Stunden verkürzt haben, behält sich der Vermieter das Recht vor, 50% der Gesamtkosten der Dienstleistungen einzubehalten.
9.3. Falls die Uhrzeit oder das Datum der Buchung verschieben wird, die Mietzeit in weniger als 24 Stunden verkürzen und die Mietzeit am Drehtag geändert wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, 100 zurückzuhalten % der Gesamtkosten der Dienstleistungen.
9.4. Wenn sich der Mieter weigert, eine Strafe, eine Entschädigung oder eine Geldstrafe zu zahlen, hat der Vermieter das Recht, die zukünftige Vermietung zu verweigern und in die “PHOTO STUDIO BLACK LIST” aufzunehmen.
X Berechnung der Mietzeit
10.1 Überziehungen von mehr als 15 Minuten gelten als eine weitere Stunde.
10.2. Der Beginn der Mietdauer ist die vom Mieter gebuchte Zeit. Die tatsächliche Startzeit des Fotoshootings oder Videoaufnahme wird nicht als Beginn der Mietdauer anerkannt.
10.3. Das Ende der Mietdauer für das Studio ist der Zeitpunkt, zu dem der Mieter die Räume des Mietstudios verlässt, nachdem der Administrator die Funktionsfähigkeit der gemieteten Geräte und Anforderungen überprüft hat.
10.4. Die Mietdauer kann gegen eine zusätzliche Gebühr nur für eine Stunde verlängert werden, wenn das Mietstudio nach der vom Mieter reservierten Zeit frei ist.
Die extra Stunde wird mit einem Netto-Aufschlag in Höhe von 150,00 € für das Studio A berechnet.
Die extra Stunde wird mit einem Netto-Aufschlag in Höhe von 200,00 € für das Studio B berechnet.
Die extra Stunde wird mit einem Netto-Aufschlag in Höhe von 150,00 € für das Studio C berechnet.
Dies gilt sowohl für die Studiomiete als auch für die Honorarkosten.
10.5 Bei der Verspätung des Mieters und dadurch die reduzierten Zeit im Mietstudio, wird die gebuchte Zeit vollständig bezahlt.
10.6. Im Falle eines vorzeitigen Abschlusses der Dreharbeiten wird die gebuchte Zeit vollständig bezahlt.
10.7. Fünf Minuten vor dem Ende der Aufnahme hat der Administrator / Vermieter das Recht, den Schießraum zur Überprüfung zu betreten.
10.8. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietstudio spätestens am Ende der Mietdauer zu verlassen, falls die Zeit in dem Mietstudio nach der Reservierung durch einen anderen Kunden liegt.
10.9. Wenn der Mieter zu spät kommt, wird die gebuchte Zeit nicht verlängert. Wenn die Verspätung länger als 30 Minuten ist, soll diese per Telefonanruf an das Mietstudio mitgeteilt werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Mieter nicht zu den Dreharbeiten erschienen wird. Die Buchung wird storniert.
XI Nutzung vom Mietstudio
11.1. Der Eintritt in das Mietstudio ist erst nach der vollständigen Bezahlung der Leistungen des Fotostudios möglich.
11.2. Die Miete der Walk-in Dusche sowie offener Küche ist nur auf vorherige Absprache möglich.
11.3. Bei der Übergabe des Mietstudios an den Mieter muss dieser die Ausrüstung überprüfen, abstützen und ihre Gebrauchstauglichkeit bestätigen oder auf eine Fehlfunktion hinweisen. Mit der Unterzeichnung der Studioabnahmebescheinigung bestätigt der Mieter die vollständige Gebrauchstauglichkeit und Vollständigkeit der erhaltenen Geräte und Requisiten.
11.4. Die maximale Anzahl von Personen in dem Mietstudio A, die zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt anwesend ist, sollte nicht mehr als fünf Personen betragen. Werden das Studio B und das Studio C gemeinsam gemietet, dann die maximale Anzahl von Personen ist 10.
Wird die angegebene Anzahl der in dem Mietstudio anwesenden Personen überschritten, erfolgt für jeden weiteren Teilnehmer an der Fotosession eine zusätzliche Zahlung gemäß Preisliste.
Die maximale Anzahl von Fotografen in dem Mietstudio während der im Vertrag festgelegten Mietzeit sollte nicht mehr als eine Person betragen. Weitere Fotografen werden ebenfalls gemäß der Preisliste bezahlt.
11.5. Mieter hat das Recht, Unterstützung von einem technischen Administrator zu erhalten, sofern eine zusätzliche Zahlung gemäß den Preisen der Preisliste erfolgt.
11.6. Nach dem Ende der Dreharbeiten müssen alle Teilnehmer der Dreharbeiten das Gelände verlassen. Der Fotograf, der den Vertrag unterschrieben hat, räumt das Mietstudio auf und bleibt im Mietstudio, bis der Administrator das kontrolliert hat. Danach wird das Übergabenprotokoll unterschrieben. Die Dreharbeiten enden 5 Minuten vor dem Ende der gebuchten Zeit (es sei denn, es gibt größere Änderungen in der Studioszene und es ist keine Reinigung erforderlich).
11.7. Das Ändern des Hintergrunds, das Erweitern / Reduzieren, das Ändern von Anhängen für Flashes und andere Geräte wird nur vom Administrator durchgeführt! Selbstveränderung ist verboten!
11.8. Der Studioadministrator hat das Recht, das Set zur Steuerung einzugeben. Wenn es im Laufe der Dreharbeit unangenehm ist, soll man dies vorher vereinbart wird.
11.9. Für Schäden und Ausfälle von Ausrüstung, Zubehör und Innenräumen sowie allen anderen Gegenständen des Fotostudios trägt der Mieter die volle finanzielle Verantwortung und gleicht Verluste in Höhe des Marktwerts aus, auch gemäß Preisliste.
11.10. Für den Fall der Beschädigung von Beleuchtungseinrichtungen wird gemäß Preisliste eine Geldstrafe verhängt.
11.11 Für Schäden am Papierhintergrund, einschließlich Verschmutzung, eine Geldstrafe gemäß Preisliste.
11.12. Wenn das Gerät in Anwesenheit des Mieters zurückgegeben wird, überprüft der Studioadministrator das Gerät, Einzelheiten zur Wartungsfreundlichkeit und das Vorhandensein externer Mängel, einschließlich Verschmutzungsrequisiten. Im Falle von Unvollständigkeit, Fehlfunktion der Ausrüstung und / oder dem Auftreten äußerer Mängel, Verunreinigungen darf der Studioadministrator die vorher bezahlten Kaution des Mieters in voller Höhe behalten.
11.13. Nach dem Ende der Nutzung des Mietstudios führt der Administrator eine externe Untersuchung des Mietstudios auf den Grad des Verschmutzung und Ordnung durch. Im Falle der Feststellung von Kontamination und Störung ist der Mieter verpflichtet, die Dinge in Ordnung zu bringen und die Kontamination oder Beschädigung selbst zu beseitigen oder die Kosten für die Reinigung des Mietstudios gemäß den aktuellen Preisen zu tragen.
11.14. Es ist nicht gestattet, schwere Gegenstände zu bewegen, die den Boden zerkratzen oder brechen könnten. Wenn es etwas verschoben soll, soll man den Administrator, um Hilfe bitten. Es ist verboten, Möbel zu schieben und Gegenstände zu bewegen, ohne sie vom Boden abzuheben.
11.15. Während der Dreharbeiten trägt der Mieter die gesamte materielle Verantwortung für die Requisiten, Hintergründe, Möbel und Ausrüstung.
11.16. In Ermangelung von Erfahrung mit Studioausrüstung führt der Administrator Anweisungen zu deren Anschluss und Betrieb durch und führt die Steuerungen ein. Briefing-Zeiten sind bei der Anmietung inbegriffen. Die Aufgaben des Administrators werden nur durch Anschließen der Geräte, Ändern von Hintergründen und Anhängen sowie Einrichten der Synchronisation von Kamera und Studiogeräten eingeschränkt. Falls es die Dienste eines technischen Assistenten benötigt werden, kann man diese gemäß der Preisliste bezahlen.
11.17. Das Fotografieren mit Tieren ist im Voraus vereinbart. Die Reinigungskosten werden dann in die Rechnung gestellt. Der Administrator kann verlangen, dass die Dreharbeiten vorzeitig abgebrochen werden, um den Bereich zu lüften.
11.18. Die Vermietung des Mietstudios setzt eine bestimmte Anzahl von Beleuchtungskörpern und ein Synchronisationssystem voraus. Die Verwendung von mehr Beleuchtungskörpern und Synchronisationssystemen wird gemäß der Preisliste berechnet.
11.19. Zum Dämpfen von Kleidung kann ein Dampferzeuger gemietet werden.
11.20. Die Studios verfügen über make up Tische, die auch wegen extra Mietpreis gemietet werden können.
11.21. Das Cyclorama / Hohkehler darf nur in weichen Hausschuhen betreten werden. Wenn das Shooting in den Schuhen durchgeführt werden soll, muss man diese gründlich abwischen und die Sohle mit Klebeband versiegeln.
12.1. Das Mietstudio ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter seine Zahlung einstellt, gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen dem Vermieter zu, wenn der Mieter die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegenden Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen des Mietstudios nicht mehr zu vereinbaren ist. In den beiden letzterwähnten Fällen bedarf es einer Abmahnung seitens des Mietstudios mit angemessener Frist.
12.2. Tritt der Mieter bis spätestens 7 Werktage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden ihm 50% der im Angebot aufgeführten Gesamtmiete berechnet. Bei späterem Rücktritt (ab 7 Tage) wird dem Mieter die volle Gesamtmiete in Rechnung gestellt.
XIII Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht Deutschlands Anwendung.
13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Indem Sie das OStudio mieten, stimmen Sie den Regeln zu Vermietung zu!
Preisliste Mietstudio
- AB 1 STD. NETTO PREIS
- AB 2 STD. NETTO PREIS
- 4 STD. NETTO PREIS
- 8 STD. NETTO PREIS
- Aufschlag Samstag
- Aufschlag Sonntag/Feiertag
- Overtime pro Stunde Jede angefangene Stunde
- Strom je kW/h
- verschmutzer Papierhintergrund
- Hohkehle frisch weiß
- Hohkehle frisch grün
- Equipment/ Licht
- Licht Assistent
- Make up/Haare
- Jede weitere Person
- Reinigungspauschale bei grober Verschmutzung
STUDIO A
- 200 €
- 250 €
- 400 €
- 650 €
- 20 %
- 50%
- Die Zusatzstunde kostet anteilig zur miete.
- *
- 10 € / Meter
- 50 €
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage
- 10 €
- 60 €
STUDIO B
- 320 €
- 370 €
- 470 €
- 770 €
- 20 %
- 50%
- Die Zusatzstunde kostet anteilig zur Studiomiete.
- *
- 10 € / Meter
- 70 €
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage
- 10 €
- 80 €
STUDIO C
- 150 €
- 200 €
- 360 €
- 600 €
- 20 %
- 50%
- Die Zusatzstunde kostet anteilig zur Studiomiete.
- *
- 10 € / Meter
- -
- -
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage
- 10 €
- 60 €
Overtime: für jede angefangene Stunde wird ein Stundenhonorar mit einem Netto-Aufschlag in Höhe von 150,00 € für das Studio A, 200,00 € für das Studio B und 150,00 € für das Studio C berechnet. Dies gilt sowohl für die Studiomiete als auch für die Honorarkosten.
Nebenkosten: in der Studiomiete sind Strom- und Wasserverbrauch enthalten.
Nebenkosten Netto in Euro
Heizung im Studio "A" (vom 1. Oktober bis zum 30. April) pro Tag 65,00 Euro (Netto)
Heizung im Studio "A" (vom 1. Oktober bis zum 30. April) halber Tag 32,50 Euro (Netto)
Heizung im Studio "B" und "C" (vom 1. Oktober bis zum 30. April) pro Tag 130,00 Euro (Netto)
Heizung im Studio "B" und "C" (vom 1. Oktober bis zum 30. April) halber Tag 65,00 Euro (Netto)